Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reise- und Vertragsbedingungen Boomerang Reisen - Pacific Tours AG 

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit Boomerang Reisen entschieden haben und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. 

Mit der Buchung werden folgende Bedingungen akzeptiert und sind Bestandteil des Buchungsvertrages zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter Boomerang Reisen, nachstehend RV genannt, der auch Dienste Dritter für verschiedene Leitungen in Anspruch nimmt.

1.  Buchung und Abschluss des Reisevertrags

1.1 Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt beim Reise­veranstalter Boomerang Reisen (RV) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. 

1.2 Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Sie schliesst alle Reisenden ein, für welche eine Buchung gemacht wurde und ist verbindlich. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie gleichermassen für deren Vertragspflichten einzustehen. 

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter mit Zusendung der Reisebestätigung zustande. Enthält die Reisebestätigung für den Reisenden unzumutbare Abweichungen, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.

2.  Preise und Zahlung 

2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von ca. 20 %, jedoch mind. CHF 600.- pro Person fällig. Alle Preise sind in CHF und können ohne Voranzeige geändert werden.

2.2 Die Rechnung ist bar oder mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Ihre Zahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Abreise auf unserem Konto vollumfänglich gutgeschrieben sein. Kurzfristige Buchungen und Aktionen müssen sofort bei Buchung bezahlt werden. 

2.3 Falls Sie nur die Landleistung ohne internationalen Flug bei uns buchen, so wird eine Gebühr von CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag in Rechnung gestellt. Ihre Buchungsstelle kann nebst den im Programm ausgeschriebenen Preisen zusätzlich Kostenanteile für die Reservation und Bear­beitung erheben, insbesondere bei Offertenerstellung. (Empfehlung des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes). 

2.4 Boomerang Reisen ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche sowie im Schweizerischen Reisebüro-Verband (SRV). 

3.  Leistungen

3.1 Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich der Leistungsbeschrieb im Katalog sowie die diesbezüglichen Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Der RV behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich umgehend in­formiert wird. 

3.2 Zusätzliche Verein­barungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind vom RV ausdrücklich zu bestätigen. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können nicht erstattet werden.

4.  Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom RV wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 

4.2 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Fluggesellschaften, Beherbergungsbetriebe in derselben Kategorie oder Rundreiserouten zu ändern, falls dies aus operationellen und organisatorischen Gründen nötig sein sollte. 

4.3 Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

4.4 Boomerang Reisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafentaxen/-gebühren entsprechend zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis erhöht werden. 

4.5 Gemäss dem neuen Pauschalreisegesetz müssen Flughafentaxen/-gebühren, Sicherheitstaxen und Treib­stoffzuschläge im Pauschalpreis inbegriffen sein. Da diese Taxen und Zuschläge ändern können, sind Abweichungen leider möglich. Entsprechende Änderungen und Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

4.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Bei einer allfälligen Preiserhöhung von mehr als 10 % vom Arrangementpreis haben Sie das Recht, innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 

5.  Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise­beginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim RV. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. 

Für die Annullierung gelten die nachstehenden Prozentsätze des vereinbarten Reisepreises: 

  • Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %
  • 30-15 Tage vor Reiseantritt: 40 %
  • 14-8 Tage vor Reiseantritt: 60 %
  • 7-1 Tage vor Reiseantritt: 90 %
  • Am Abreisetag und bei Nichtantritt: 100 %

Als Annullierungsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mit­tei­lung bei Boomerang Reisen Annullierungsschutz-/Reservations-/Bearbeitungsgebühren sind geschuldet, unabhängig von einem Vertragsrücktritt. Zu den obigen Kosten kommen jeweils noch Gebühren für Kommunikation und Bearbeitung dazu.

5.2 Umbuchung und Änderungen durch den Reisenden: Bei Änderungen (Namensänderungen, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft etc.) oder Annullierung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, jedoch maximal CHF 240.- pro Auftrag. Hinzukommen noch eventuelle Telefon- und Mailspesen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 5.1. 

5.3 Werden Leistungen ersatzlos gestrichen, werden die Annullationskosten nach Ziffer 5.1 berechnet. Für Kreuzfahrten, Flugsafaris, Spezialreisen, Aktionen, Flugtickets und einzelne Resorts gelten teilweise besondere An­nullierungsbedingungen. Bitte beachten Sie dazu die jeweilige Ausschreibung bei den Produkten und unsere schriftliche Reisebestätigung. Bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise erfolgt keine Rückvergütung. Rückerstattungen von nicht benützten Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.4 Es gelten gesonderte Annullationsbedingungen für: 

Namibia/Südafrika/Südamerika: Bis 21 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 20-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Australien/Neuseeland: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 29-15 Tage vor Reiseantritt: 50 %, 14-8 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Cook Inseln/Französisch Polynesien: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30-16 Tage vor Reiseantritt: 65 %, 15-8 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Fiji: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 30-15 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Kenia/Tansania/Uganda: Bis 32 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 31-16 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 15 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Papua Neuguinea: Bis 46 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 45-31 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 30-16 Tage vor Reiseantritt: 80 % ab 15 Tage vor Reiseantritt: 90 % ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Ostkanada und die Atlantikprovinzen: Für alle Unterkünfte gilt: Bis 8 Tage vor Reiseantritt lt. AGB, ab 7 Tage vor Reiseantritt: lt. AGB, mindestens jedoch eine Nacht. Für   Fährüberfahrten gelten die Annullationsbedingungen lt. AGB, mind. jedoch CAD/USD 45,- pro Überfahrt. 

USA mit Alaska: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 44-31 Tage vor Reiseantritt: 65 %, ab 30 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Botswana: Bis 91 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 90-46 Tage vor Reiseantritt: 55 %, ab 45 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Stopover: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %, 29-25 Tage vor Reiseantritt:  40 %, 24-20 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 19-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

Camper Nordamerika (USA & Kanada): Bis 21 Tage vor Reiseantritt: 55 %, 20-14 Tage vor Reiseantritt: 80 %, ab 13 Tage vor Reiseantritt: 90 %, ab 7 Tage vor Reiseantritt lt. AGB

6.  Rücktritt und Kündigung durch den RV

Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen nach Antritt der Reise kündigen:

6.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Der RV behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten durch den Rücktransport trägt der Reisende selbst. 

6.2 Bis 2 Wochen vor Reisebeginn: Wenn die ausgeschriebene Mindest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht wird und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, Sie über die Gründe für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten für diese entsprechende Reise den einbezahlten Reisepreis abzüglich allfälliger Kommunikations-kosten und Buchungsgebühren umgehend zurück.

6.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den RV deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die Kosten für den RV im Falle einer Durchführung der Reise wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen sind. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den einbezahlten Reisepreis abzüglich allfälliger Kommunikationskosten und Buchungsgebührenunverzüglich zurück. 

6.4 Boomerang Reisen behält sich das Recht vor, Reisen aus weiteren zwingenden Gründen zu annullieren. Generell werden wir bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen weiterbelasten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.  Versicherungen

Sollten Sie nicht schon über eine ausreichende Reiseversicherung verfügen, so empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss der umfassenden Allianz Reiseversicherung „Secure Trip Premium“, welche bei Buchung durch uns abgeschlossen wird. Des Weiteren sollten Sie über eine ausreichende Reisekranken-/Reiseunfallversicherung sowie Reisegepäckversicherung verfügen. Auch diese können Sie bei uns oder Ihrer Buchungsstelle abschliessen. Bitte beachten Sie dazu unsere entsprechenden Unterlagen.

8.  Haftung

8.1 Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

8.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die Reise durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Flugzeugabstürze, Fluglinienkonkurse oder Terroranschläge verzögert wird, nicht mehr durchführbar oder nur noch bedingt durchführbar ist. 

8.3 Die Angaben im Katalog sind ohne Gewähr und Boomerang Reisen behält sich ausdrücklich Leistungsänderungen aus besonderem Anlass vor.

9.  Beschränkung der Haftung 

9.1 Die Haftung von Boomerang Reisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf Grundgesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.2 Bei ausdrücklich im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist die vertragliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus einem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Sofern eine Vermittlung erfolgt ist, wird daher nur die Haftung für die Vermittlung übernommen, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

9.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luft­fracht­­füh­rers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbin­dung mit den Internationalen Ab­kommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung, soweit die Abkommen jeweils Anwendung finden. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

9.5 Bei der Haftung des Veranstalters sind stets die landestypischen Verhältnisse in den Zielgebieten, etwa der Transportmittel, zu berücksichtigen. Die Haftung von Boomerang Reisen ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, der einen Minderwert gegenüber der vereinbarten Leistungen darstellt. Eine weitergehende Haftung, wie z. B. für entgangene Ferientage, ist ausgeschlossen. 

10.  Gesetzliche Bestimmungen

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen. 

11.  Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhand mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei  Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch

12.  Reisebedingungen der im Katalog genannten Veranstalter

Die firmenspezifischen Reisebe­din­gungen der im Katalog vertretenen Veranstalter ergänzen die hier aufgeführten Reisevereinbarungen. Sollten solche fehlen bzw. vom RV dem Kunden nicht zur Kenntnis ge­bracht werden, gelten die Reise­ver­einbarungen dieses Katalogs.

13.  Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flug- und Ge­sundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Reisenden verpflichten sich, einen den Visa-Vorschriften entsprechenden, gültigen Reisepass zu besitzen und ausreichend gegen Krankheit, Unfall und Haftpflichtansprüchen versichert zu sein. 

Gegen Boomerang Reisen und deren Leistungsträger können keine Ansprüche gestellt werden, die aus der Nichtbeachtung der voranstehenden Bestimmungen herrühren. Betreffend den Visa-Vorschriften wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle oder die zuständige Botschaft/Konsulat.

14.  Außergewöhnliche Umstände

Bei schlechtem Wetter- und/oder Straßenbedingungen behält sich der RV das Recht vor, den Tourenverlauf kurzfristig zu verändern oder andere, als im Programm genannte Fahrzeuge einzusetzen. Der RV haftet nicht für zusätzliche Kosten, die den Reisenden durch die genannten Umstände entstehen.

15.  Unwirksamkeit einzelner Be­stimmun­gen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestim­mungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

16.  Reisedokumente/Beanstandungen

Kontrollieren Sie Ihre Reisedokumente sorgfältig und melden Sie allfällige Unklarheiten sofort Ihrer Buchungsstelle. Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, müssen Sie sofort an Ort und Stelle für Abhilfe besorgt sein. Erfolgt diese nicht oder nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit innert nützlicher Frist, müssen Sie sich Ihre Beanstandungen unbedingt von der Lokalvertretung/Leistungsträger schriftlich bestätigen lassen. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen Sie sich unverzüglich (z. B. per E-mail etc.) an Boomerang Reisen oder Ihre Buchungsstelle in der Schweiz wenden. 

17.  Datenschutz

Seit dem 01.09.2023 gilt das nDSG (neues Datenschutzgesetz). Die ausführlichen Informationen sind unter https://boomerang-reisen.ch/datenschutz (unterhalb des deutschen Datenschutzhinweises) zu finden.


Allfällige Ersatzansprüche sind Boomerang Reisen innerhalb 4 Wochen nach Beendigung Ihrer Reise zusammen mit der Reklamationsbestätigung zu unterbreiten. Diese Reise- und Vertragsbedingungen sind gültig bis Widerruf. Preis- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. 

Gerichtsstand ist Zürich. 

Veranstalter: Boomerang Reisen, Zürich (Schweiz)